AGB
botan-food GmbH & Co. KG 24113 Kiel
ALLGEMEINES
Für das Vertragsverhältnis, insbesondere die Abrechnung, gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen:
- Geschäftsbedingungen des Käufers/Kunden gelten nur, wenn diese von uns ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt worden sind. Evtl. Geschäftsbedingungen des Käufers, zum Beispiel auf der Rückseite eines Schreibens von diesem an uns, bedeuten keinesfalls, dass wir diese zur Kenntnis nehmen bzw. genommen und akzeptiert haben.
- Zu einem tatsächlichen Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käufer/Kunden kommt es automatisch dann, wenn der Käufer/Kunde eine Bestellung tätigt.
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers/Kunden bedürfen in jedem Fall immer unserer schriftlichen Zustimmung, auch wenn eine solche Übertragung innerhalb der Familie oder im Verwandtenkreis stattfindet bzw. bereits stattgefunden hat.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO netto Kasse und ohne jeglichen Abzug (Skonto). Ein Zahlungsverzug des Käufers/Kunden aus den aktuellen oder einem davor liegenden Geschäft berechtigt uns nach unserer Wahl und ohne Fristsetzung, eine weitere Belieferung von uns zu leistender Vorauskasse ggfs. auch Stellung einer Sicherheitsleistung, abhängig zu machen. Auch steht es uns im Fall von Zahlungsverzug frei die Zusammenarbeit sofort zu beenden, Schadenersatz wg. Nichterfüllung zu verlangen sowie die Forderung an Dritte (z.B. Inkassogesellschaften oder andere) zu verkaufen.
- Bei unbarer Zahlung, welche im Vorwege immer und ausnahmslos unserer schriftlichen Akzeptanz bedarf, geht die von uns gelieferte Ware erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto in das Eigentum des Käufers/Kunden über. Wir nutzen ausschließlich das SEPA-
Firmenlastschrift-Einzugsverfahren. Eine Vorabankündigung erfolgt mit der Rechnung unter Zahlungsbedingungen.
- Zahlungsverzug (wenn nicht Barzahlung bei Lieferung erfolgt ist) liegt immer dann vor, wenn nicht binnen 5 Banktagen ab dem Lieferscheindatum erkennbar eine zweifelsfreie Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist. In einem solchen Verzugsfall berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% (gilt nicht für Privatbesteller) über dem Basiszinssatz gem. BGB.
LIEFERUNG
- Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt sowie unvorhergesehener Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind und eine die Lieferung verzögern oder unmöglich machen, was auch für unsere Lieferanten gilt, berechtigen uns auch bei zugesagten Lieferfristen zu einer Lieferzeitverlängerung von 10 Arbeitstagen.
- Dauert eine Lieferbehinderung länger als 10 Arbeitstage, ist der Käufer/Kunde berechtigt – in schriftlicher Form – von der Warenbestellung, dem Warenlieferungsauftrag, zurück zu treten.
- Sofern wir uns in einem Lieferverzug befinden, der mehr als 6 Arbeitstage überschreitet, hat der Käufer/Kunde Anspruch auf Ersatz eines ggfs. tatsächlich entstandenen Verzugsschadens von max. 10% des Rechnungswertes unserer sich im Verzug befindlichen Lieferleistung. Darüber hinausgehende Käuferansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit unsererseits, welche uns dann vom Käfer zweifelsfrei nachzuweisen ist.
- Bei einer Nichtdurchführung eines Lieferauftrages aus vom Käufer/Kunden zu vertretendem Grund, sind mindestens 25 % der Auftragssumme als vorläufiger Schadenersatz zu unseren Gunsten vereinbart. Es bleibt dem Käufer/Kunden das Recht vorbehalten den Nachweis zu erbringen, dass uns durch die Nichtdurchführung des uns von ihm erteilten Lieferauftrages kein – oder ein wesentlich geringerer – Schaden entstanden ist. Der Schadenersatz ist sofort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist davon nicht berührt.
ABNAHME / MÄNGEL
- Waren- und Gewichtsreklamationen oder Mengenreklamationen werden von uns nur unmittelbar und sofort bei Warenannahme berücksichtigt. Ausnahme: versteckte Mängel. Sofern solche geltend gemacht werden, sind uns diese spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form mitzuteilen. Telefonische Meldungen haben keine Rechtsverbindlichkeit hinsichtlich der fristgerechten Mängelrüge und schließen Ansprüche gegen uns vollkommen aus.
- Es ist Aufgabe des Käufers/Kunden dafür zu sorgen, dass die Berechtigung der Mängelrüge einwandfrei nachgewiesen wird.
EIGENTUMSVORBEHALT
- Jede von uns an den Käufer/Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch unserer u.U. künftig anstehenden Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis, einschließlich Nebenforderungen, unser Eigentum.
- Der Käufer/Kunden ist verpflichtet uns Pfändungen oder sonstige gravierende Eingriffe, sowohl privater als auch geschäftlicher Natur, so diese auf seine finanzielle Bonität Einfluss haben können, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
LEBENSMITTELKONTROLLEN
- Alle Partien, welche uns von Vorlieferanten erreichen, werden von uns bei Wareneingang exakt geprüft. Sollte bei einer Kontrolle des Käufers/Kunden diesem ein uns ggfs. entgangener Mangel, den wir übersehen haben, auffallen, ist uns das sofort mitzuteilen.
- Bei geschlossener Ware (Partien, Kisten, gefrostete Ware) geht die Verantwortlichkeit nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. der erfolgten Anlieferung auf den Käufer/Kunden über.
ALLGEMEINES
- Der Käufer/Kunde ist damit einverstanden, dass wir die uns von ihm uns bekanntgegebenen personenbezogenen Daten speichern, was unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen geschieht.
- Der Käufer/Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis dafür, dass im Falle eines Zahlungsverzuges sowohl seine Schuldnerakte einschließlich seiner personenbezogenen Daten an Dritte zwecks Forderungsbeibringung ausgehändigt werden.
GERICHTSSTAND – ERFÜLLSGSORT
- Gegenüber einem Vollkaufmann ist unser Geschäftssitz der Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt den Käufer/Kunden an seinem Wohnsitz zu verklagen.
- Bei Auslandsberührung gilt unwiderruflich Bundesdeutsches Recht.
SALVATORISCHE KLAUSEL
- Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, durch neue Rechtsprechung vielleicht sogar unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der ggfs. unwirksame Passus soll dann einvernehmlich durch einen Passus ersetzt werden, der dem am nächsten kommt, was die Partner gemeinsam sowohl ursprünglich als auch aktuell als wünschenswert erachtet haben bzw. erachten.
Kiel, den 01.06.2013
botan-food GmbH & Co. KG vertreten durch
Uhlenkrog 40 Murat Altürk
D- 24113 Kiel