AGB

botan-food GmbH & Co. KG 24113 Kiel


ALLGEMEINES

Für das Vertragsverhältnis, insbesondere die Abrechnung, gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen:

  1. Geschäftsbedingungen des Käufers/Kunden gelten nur, wenn diese von uns ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt  wor­den sind. Evtl. Ge­schäftsbedingungen des Käufers, zum Bei­spiel auf der Rückseite ei­nes Schreibens von diesem an uns, bedeu­ten keinesfalls, dass wir diese zur Kenn­tnis nehmen bzw. ge­nommen und akzeptiert haben.
  2. Zu einem tatsächlichen Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käu­fer/Kunden kommt es automatisch dann, wenn der Käu­fer/Kunde eine Be­stellung tätigt.
  3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers/Kunden bedür­fen in jedem Fall immer unserer schriftlichen Zustimmung, auch wenn eine sol­che Übertragung innerhalb der Familie oder im Ver­wandtenkreis stattfin­det bzw. bereits stattgefunden hat.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO netto Kasse und ohne jeglichen Abzug (Skonto). Ein Zahlungsverzug des Käu­fers/Kunden aus den aktuellen oder einem davor liegenden Ge­schäft berechtigt uns nach unserer Wahl und ohne Fristsetzung, eine weitere Belieferung von uns zu leistender Vorauskasse ggfs. auch Stellung einer Sicherheitsleistung, abhängig zu machen. Auch steht es uns im Fall von Zahlungsverzug frei die Zusammenarbeit so­fort zu beenden, Schadenersatz wg. Nichterfüllung zu verlangen so­wie die Forderung an Dritte (z.B. Inkassogesellschaften oder an­dere) zu verkaufen.
  2. Bei unbarer Zahlung, welche im Vorwege immer und ausnahmslos unserer schriftlichen Akzeptanz bedarf, geht die von uns gelieferte Ware erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto in das Eigen­tum des Käufers/Kunden über. Wir nutzen ausschließlich das SEPA-

Firmenlastschrift-Einzugsverfahren. Eine Vorabankündigung erfolgt mit der Rechnung unter Zahlungsbedingungen.

  1. Zahlungsverzug (wenn nicht Barzahlung bei Lieferung erfolgt ist) liegt immer dann vor, wenn nicht binnen 5 Banktagen ab dem Liefer­scheindatum erkennbar eine zweifelsfreie Gutschrift auf unse­rem Konto erfolgt ist. In einem solchen Verzugsfall berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% (gilt nicht für Privatbesteller) über dem Basiszinssatz gem. BGB.

LIEFERUNG

  1. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt sowie unvorhergesehener Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind und eine die Lieferung verzögern oder unmöglich machen, was auch für unsere Lieferanten gilt, berechtigen uns auch bei zugesag­ten Lieferfristen zu einer Lieferzeitverlängerung von 10 Arbeits­tagen.
  2. Dauert eine Lieferbehinderung länger als 10 Arbeitstage, ist der Käufer/Kunde berechtigt – in schriftlicher Form – von der Warenbe­stellung, dem Warenlieferungsauftrag, zurück zu treten.
  3. Sofern wir uns in einem Lieferverzug befinden, der mehr als 6 Arbeitstage überschreitet, hat der Käufer/Kunde Anspruch auf Er­satz eines ggfs. tatsächlich entstandenen Verzugsschadens von max. 10% des Rechnungswertes unserer sich  im Verzug befindlichen Lie­ferleistung. Darüber hinausgehende Käuferansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit unserer­seits, welche uns dann vom Käfer zweifelsfrei nachzuwei­sen ist.
  4. Bei einer Nichtdurchführung eines Lieferauftrages aus vom Käu­fer/Kunden zu vertretendem Grund, sind mindestens 25 % der Auf­tragssumme als vorläufiger Schadenersatz zu unseren Gunsten ver­einbart. Es bleibt dem Käufer/Kunden das Recht vorbehalten den Nachweis zu erbringen, dass uns durch die Nichtdurchführung des uns von ihm erteilten Lieferauftrages kein – oder ein wesent­lich geringerer – Schaden entstanden ist. Der Schadenersatz ist so­fort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist davon nicht berührt.

ABNAHME / MÄNGEL

  1. Waren- und Gewichtsreklamationen oder Mengenreklamationen werden von uns nur unmittelbar und sofort bei Warenannahme be­rücksichtigt. Ausnahme: versteckte Mängel. Sofern solche ge­ltend gemacht werden, sind uns diese spätestens 3 Tage nach Er­halt der Ware in schriftlicher Form mitzuteilen. Telefonische Meldun­gen haben keine Rechtsverbindlichkeit hinsichtlich der fristge­rechten Mängelrüge und schließen Ansprüche gegen uns voll­kommen aus.
  2. Es ist Aufgabe des Käufers/Kunden dafür zu sorgen, dass die Berechti­gung der Mängelrüge einwandfrei nachgewiesen wird.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Jede von uns an den Käufer/Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch unserer u.U. künftig anste­henden Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis, einschließ­lich Nebenforderungen, unser Eigentum.
  2. Der Käufer/Kunden ist verpflichtet uns Pfändungen oder sonstige gravierende Eingriffe, sowohl privater als auch geschäftlicher Na­tur, so diese auf seine finanzielle Bonität Einfluss haben können, unver­züglich schriftlich anzuzeigen.

 

LEBENSMITTELKONTROLLEN

  1. Alle Partien, welche uns von Vorlieferanten erreichen, werden von uns bei Wareneingang exakt geprüft. Sollte bei einer Kontrolle des Käufers/Kunden diesem ein uns ggfs. entgangener Mangel, den wir übersehen haben, auffallen, ist uns das sofort mitzuteilen.
  2. Bei geschlossener Ware (Partien, Kisten, gefrostete Ware) geht die Verantwortlichkeit nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmun­gen mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. der erfolgten Anliefe­rung auf den Käufer/Kunden über.

ALLGEMEINES

  1. Der Käufer/Kunde ist damit einverstanden, dass wir die uns von ihm uns bekanntgegebenen personenbezogenen Daten speichern, was unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen ge­schieht.
  2. Der Käufer/Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis dafür, dass im Falle eines Zahlungsverzuges sowohl seine Schuldnerakte ein­schließlich seiner personenbezogenen Daten an Dritte zwecks For­derungsbeibringung ausgehändigt werden.

GERICHTSSTAND – ERFÜLLSGSORT

  1. Gegenüber einem Vollkaufmann ist unser Geschäftssitz der Gerichts­stand. Wir sind jedoch auch berechtigt den Käu­fer/Kunden an seinem Wohnsitz zu verklagen.
  2. Bei Auslandsberührung gilt unwiderruflich Bundesdeutsches Recht.

SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen unwirksam sein, durch neue Rechtsprechung vielleicht sogar unwirksam werden, so wird dadurch die Gültig­keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der ggfs. unwirk­same Passus soll dann einvernehmlich durch einen Passus er­setzt werden, der dem am nächsten kommt, was die Partner gemein­sam sowohl ursprünglich als auch aktuell als wünschens­wert erachtet haben bzw. erachten.

    

       Kiel, den 01.06.2013

 

       botan-food GmbH & Co. KG               vertreten durch

       Uhlenkrog 40                                         Murat Altürk

       D- 24113 Kiel